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Nach dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes („EnWG“) am 13. Juli 2005 sowie der Verordnungen zum Netzzugang („GasNZV“) und zu den Netzentgelten („GasNEV“) am 29. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH ihre Netze entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen den Energielieferanten zur Verfügung.
Kontaktdatenblatt Strom u. Gas (25KB)